Anträge zu den Förderbereichen der Satzung können formlos von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
Aus dem Antrag muss die Bedürftigkeit, Notwendigkeit und Nachhaltigkeit der Förderung ersichtlich sein.

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Im Fall einer Förderung ist (wenn in der Bewilligung nichts anderes festgelegt wurde) spätestens 3 Monate nach Beendigung des Förderzeitraums ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht dem Stiftungsvorstand vorzulegen!

 

Was Sie wissen sollten.

Um einen erfolgversprechenden Antrag zu stellen, muss das Ziel des beantragten Projektes mit den Zielen und dem Zweck der Stiftung übereinstimmen. Deshalb ist es als Antragsteller wichtig, sich einmal mit der Satzung der Stiftung zu befassen. Inhaltlich sollte das Projekt auch zu den aktuellen Förderschwerpunkten passen und eine langfristige Wirkung erzielen. D.h., die Stiftung hat kein Interesse daran irgendwelche finanziellen „Löcher“ zu stopfen, sondern zielt auf eine Nachhaltigkeit ab.
Deshalb unterziehen wir die Förderanträge sowohl einer formalen als auch einer inhaltlichen Prüfung. Hält Ihr Projekt dieser Zwischenprüfung stand, meldet sich bei Ihnen ein Ansprechpartner der Stiftung um weitere Schritte abzuklären und eventuell fehlende Unterlagen (z.B. bei Anträgen unter 3.000 € die letzte BWA bei Anträgen über 3.000 € die letzte Bilanz) anzufordern. Über das endgültige Ergebnis ergeht ein schriftlicher Bescheid an Sie.

Wir müssen Ihren Antrag ablehnen, wenn:

•    der Antragsteller eine natürliche Person bzw. eine nicht gemeinnützige Organisation ist,
•    ein Rechtsanspruch auf öffentliche Leistungen besteht,
•    die beantragte Zuwendung laufende Betriebskosten decken soll,
•    die Ziele Ihres Projektes sich nicht mit unseren Förderschwerpunkten decken,
•    bei Anträgen über 3.000 € kein Eigenanteil von 20% eingesetzt wird,
•    die finanzielle Situation des Antragstellers instabil ist,
•    keine Bedürftigkeit des Antragstellers vorliegt.

Folgende Projekte decken sich nicht mit unseren Förderzielen:

•    temporäre Aktionen, wie Tagungen, Symposien,
•    Stipendien,
•    Verbandsarbeit oder Maßnahmen zur Unterstützung verwaltender Tätigkeiten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Für Fragen zu einer möglichen Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.