Die Stiftung wurde am 07.05.1896 vom Fürsten Reuss j.L. als Stiftung anerkannt und hießt „Thüringer Frauenasyl“.

1925 wurde die Stiftung unter Pfarrer Werner Sylten umbenannt in Stiftung "Thüringer Mädchenheim“.

1950 wurde sie in das Eigentum vom „Land Thüringen“ übertragen. Später wurde sie von den Behörden der DDR in das „Eigentum des Volkes“ überführt. Die Einrichtung wurde nach dem 2. Weltkrieg kurze Zeit als Lazarett, dann als Waisenheim, ab 1949 als Spezialkinderheim und schließlich ab 1972 als Jugendwerkhof weitergeführt.

Nach der Wende beantragte die Diakonie die Rückübertragung der Einrichtung.

Am 03.12.1998 wurde sie als rechtsfähige, kirchliche „Stiftung Jugendheim Geschwister Scholl Bad Köstritz“ bürgerlichen Rechts wieder gegründet bzw. genehmigt.

Am 10.10.2006 gab sie das operative Geschäft auf und hieß seitdem „Diakonische Förder-Stiftung 'Geschwister Scholl' Bad Köstritz“. Die weitere Betreibung ihrer Einrichtungen hat sie zu diesem Zeitpunkt auf die DO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH übertragen.

Da sich die DO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH aber zum Ende 2010 aus der stationären Jugendhilfe zurückziehen wollte, übertrug sie schließlich zum 01.01.2011 die Betreibung der stationären Jugendhilfeeinrichtung und des Förderschulzentrums dem WENDEPUNKT e.V., der diese Arbeit bis heute im Sinne der Stiftung weiterführt.

Seit dem 22.12.2015 heißt die Stiftung: Diakonische Förderstiftung „Werner Sylten“ Bad Köstritz.

 

 

 

Ziel & Zweck | Geschichte der Stiftung